Allgemeine Geschäftsbedingungen der
R-BACKUP Datensicherung GmbH
1. Allgemeines 1.1. Diese Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Datensicherungssystems R-Backup und die Überlassung der Backup-Manager Software an den Kunden. 1.2. Der Kunde und auch die von ihm dazu autorisierten Nutzer, können ihre Daten auf der von R-BACKUP betriebenen zentralen Backup-Plattform sichern. Je nach Tarif ist der Kunde berechtigt, einen oder mehrere Server oder PC-Arbeitsplätze für die Nutzung von R-Backup zu konfigurieren und die hierfür erforderliche Zugangsberechtigungen und Client-Softwarepakete abzurufen.
1.3. Als Voraussetzungen für die Nutzung von R-Backup sind vom Kunden folgende Dinge einzurichten: a) Internet-Zugang: Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind die für den Zugang erforderlichen Anschlüsse sowie die für die Nutzung von R-Backup erforderlichen Verbindungen. b) Server oder PC-Arbeitsplatz mit einem aktuellen Windows-Betriebssystem. c) Installation des Backup Managers und Aktivierung eines Sicherungskontos.
2. Leistungen von R-BACKUP 2.1. R-Backup erbringt im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten nachfolgend aufgeführte Leistungen: a) Auf der zentralen Online-Backup-Plattform stellt R-BACKUP dem Kunden Speicherplatz zum abspeichern seiner Daten in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung b) R-BACKUP überlässt dem Kunden die für den Zugang und die Nutzung von R-Backup erforderliche Client-Software (Backup Manager) per Download aus dem Internet. Die Funktionalitäten der Software ermöglichen jedem vom Kunden autorisierten Client • die Einrichtung eines ausschließlich von dem durch Benutzername und Passwort authentifizierten Nutzer administrierbaren Speicherbereiches auf der Online-Backup-Plattform (Account). • ein manuelles oder automatisches Backup von allen oder von ausgewählten Daten des Client auf der R-Backup-Plattform. Auf dem Client zwischenzeitlich geänderte oder gelöschte Dateien stehen auf der Online-Backup-Plattform für 30 Tage zur Wiederherstellung zur Verfügung. Anzahl und Frequenz der vom Kunden auf der R-Backup-Plattform durchgeführten Backups oder Restore-Vorgänge sind dabei unbeschränkt. • die Übermittlung der zu sichernden Backup-Daten unter Verwendung von Datenreduktions- und Datenkompressions-Technologien an die R-Backup-Plattform; hierbei werden die seit der letzten Datensicherung veränderten Bytes ermittelt und ausschließlich diese für den aktuellen Sicherungsvorgang gekennzeichnet. • das erste erforderliche Vollbackup (Sicherung aller Gesamtdaten); die hierfür erforderliche Dauer ist abhängig vom Datenvolumen sowie der Schnelligkeit des jeweiligen Internetzugangs. • eine vollständige Verschlüsselung des Backup-Datentransfers und der auf der R-Backup-Plattform gespeicherten Daten mittels aktuellen Verschlüsselungsstandards. • ein Restore der auf dem clientbezogenen Datenkonto gesicherten und verschlüsselten Dateien.
2.2. R-Backup-Plattform: Die Leistung wird auf der R-Backup-Plattform erbracht, die täglich in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr mit einer Verfügbarkeit von 98% erreichbar ist.Die Speicherung der Backup-Daten des Kunden erfolgt in komprimierter Form. Ein clientbezogener Verschlüsselungs-Code verhindert den Zugriff von Unberechtigten auf die vom Kunden abgespeicherten Daten. Alle zum Betreiben der Online-Backup-Plattform verwendeten Server und Systemkomponenten sind durch ein Firewall-System vom Internet getrennt. Das Firewall-System schützt die Systemkomponenten vor Angriffen und vor unberechtigten Zugriffen aus dem Internet.
2.3. Der Zugang zur R-Backup-Plattform erfolgt über das Internet. Voraussetzung für den Zugang ist die Authentifizierung des Kunden mittels Passwort. Vor der Übertragung der zu sichernden Daten generiert die Client-Software einen Verschlüsselungs-Code, der den im Datenkonto gesicherten Datenbestand vor unberechtigten Zugriffen schützt. Der Kunde hat durch Einstellungen der Client-Software die Möglichkeit, ein zweites Passwort für die Verschlüsselung der Daten (sog. Geheimschlüssel) zu vergeben. Nutzt der Kunde diese Option, so können die Daten im Falle eines Verlusts des Geheimschlüssels nicht mehr entschlüsselt werden.
2.4. Wartungsfenster: Die R-Backup-Plattform kann zu Wartungszwecken außer Betrieb genommen werden. Der Kunde wird in diesem Fall von R-BACKUP rechtzeitig informiert. R-BACKUP ist bemüht, diese Wartungsarbeiten außerhalb der Hauptanwendungszeiten durch zu führen. Die Zeiträume von Wartungsfenstern fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.
2.5. Service: R-BACKUP nimmt Störungsmeldungen des Kunden während der üblichen Betriebszeiten (Mo-Fr 8:00 – 17:00) entgegen. Die Störungen werden umgehend im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten beseitigt. Bei Störungen außerhalb der Betriebszeiten sind die Anfragen per e-mail zu senden.
2.6. Bereitstellung: Die betriebsfähige Bereitstellung der Leistungen von R-BACKUP gilt mit dem Zugang des ersten Freischalt-Passwortes inkl. Benutzernamen beim Kunden als erfolgt.
2.7. Annullierung von Datenkonten: Nach der Annullierung von Datenkonten innerhalb der Vertragslaufzeit ist der auf der R-Backup-Plattform gespeicherte gesamte Datenbestand der betreffenden Konten noch innerhalb von zehn Tagen abrufbar. Später ist ein Abruf nicht mehr möglich.
2.8. Deinstallation nach Ablauf der Vertragszeit: Nach Ablauf der Vertragszeit ist der auf der R-Backup-Plattform gespeicherte gesamte Datenbestand des Kunden noch innerhalb von zehn Tagen abrufbar. Danach ist ein Abruf der Daten nicht mehr möglich.
3. Pflichten des Kunden 3.1. Der Kunde hat folgende Pflichten: a) Die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie evtl. selbst festgelegte zusätzliche Geheimschlüssel sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern, wenn der Kunde vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben. b) Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in Programme, die von R-BACKUP betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen. c) Bei unbegründeten Störungsmeldungen sind die von R-BACKUP durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von R-BACKUP vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. d) Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde R-BACKUP die entstandenen Kosten zu erstatten. e) Die durch R-BACKUP zu sichernden Daten sind vor der Übermittlung durch den Kunden mit angemessenen Mitteln (z.B. Virenfiltern) auf schädliche Komponenten hin zu untersuchen. Eine Überprüfung der Daten auf eine evtl. Virenverseuchung oder Ähnliches kann durch R-BACKUP nicht erfolgen. f) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf der R-Backup Plattform zu speichern, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen.
3.2. Sollte der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich verletzen und macht er dieses vertragswidrige Verhalten nicht sofort rückgängig, kann R-BACKUP die Dienstleistungen auf Kosten des Kunden sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Weitergehende Ansprüche von R-BACKUP bleiben unberührt. Vom Kunden autorisierte Nutzer sind zu verpflichten, diese Bestimmungen ebenfalls einzuhalten.
4. Zahlungsbedingungen und Verzug 4.1. Die fälligen Beträge werden von R-BACKUP laut der vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung vom vereinbarten Konto im Zuge der Rechnungsstellung abgebucht. Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus. 4.2. Sonstige Preise, insbesondere Leistungen aus Punkt 3 dieser AGB, sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. 4.3. R-BACKUP ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt jedoch weiter verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. 4.4. Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den Grundpreis für zwei Monate erreicht in Verzug, kann R-BACKUP das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt. 4.5. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen. 4.6. Gerät R-BACKUP mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Punkt 7. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn R-BACKUP eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
5. Nutzungsrechte 5.1. Dem Kunden räumt R-BACKUP ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Client-Software (Backup Manager) ein. Der Kunde kann im Rahmen dieses Vertrages einen oder mehrere Nutzer autorisieren. 5.2. Die Software darf weder geändert (außer im notwendigen Umfang im Rahmen einer Fehlerberichtigung oder der bestimmungsgemäßen Benutzung) noch zurückentwickelt, weiterentwickelt oder übersetzt werden. 5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, R-Backup über die in diesem Vertrag beschriebene Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. 5.4. Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung von R-Backup durch Dritte oder durch nicht von ihm autorisierte Clients schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des zwölffachen monatlichen Überlassungspreises zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt R-BACKUP vorbehalten.
6. Haftung, Schadenminderungsobliegenheit 6.1. R-BACKUP haftet bei Verletzung der Vertragspflichten unbeschränkt für grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. 6.2. R-BACKUP haftet weiter bei Schäden, die durch einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) entstanden sind. 6.3. Die Haftung nach 6.2 ist auf die Höhe des typischerweise eintretenden Schadens, max. jedoch auf € 5000,-- begrenzt. 6.4. Nicht in 6.1 bis 6.3 geregelte Haftungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 6.5. Es obliegt dem Kunden, möglicherweise eintretende Schäden und Aufwendungen dadurch zu mindern, dass er in ausreichenden Intervallen und in geeigneter Form seine Daten zusätzlich zu R-Backup sichert. Als geeignet ist eine Form anzusehen, die eine Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht. Als ausreichende Intervalle sind solche Zeiträume anzusehen, die Schäden bei einem eventuellen Datenverlust in einem Umfang halten, der typischerweise nicht über der in 6.3 vereinbarten Haftungshöchstgrenze von € 5000,-- liegt.
7. Vertragsänderungen 7.1. Beabsichtigte Änderungen dieser AGBs sowie Preis- und Leistungsänderungen wird R-BACKUP dem Kunden schriftlich mitteilen. Diese gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein.
8. Vertragsdauer 8.1. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich gewählte Vertragslaufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
9. Widerruf 9.1. Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt, mit Zustimmung des Kunden, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde, oder der Kunde die Leistung aktiv in Anspruch nimmt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die R-BACKUP Datensicherung GmbH, Bahnhofstraße 17, 84405 Dorfen. Der Widerruf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen.
10. Schlussbestimmungen 10.1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von R-BACKUP auf einen Dritten übertragen. 10.2. Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von R-BACKUP. Gerichtsstand ist der Firmensitz der R-BACKUP Datensicherung GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Stand: Januar 2012
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